Begleithundeprüfung  Schutzhundeprüfung 1-3 Fährtenhundeprüfung 1/2


Erläuterungen der Ausbildungsstufen:

Die Begleithundeprüfung (BH)

Die Begleithundeprüfung bildet die grundlegende Prüfung für den Schutzhundesport.
Sie setzt sich zusammen aus der Unterordnung auf der Platzanlage und dem Außenteil.


Was bedeutet Unterordnung für die BH?

In der Unterordnung lernt der Hund die grundlegenden Kommandos wie z. B.:

"Sitz", "Platz" oder "Hier". Des Weiteren werden verschiedene Gangwechsel, die Fußarbeit, das Abrufen, sowie ein korrektes Verhalten in einer Menschengruppe trainiert. Bei der Platzablage wird der Hund in einer Entfernung von etwa 30m vom Hundeführer abgelegt und muss dort verbleiben, bis der Hundeführer ihn wieder abholt. Während dessen führt ein zweiter Hundeführer seinen Hund auf der Platzanlage vor. Hierbei wird überprüft, ob sich der in der Platzablage befindliche Vierbeiner vom Geschehen ablenken lässt.


Was ist der Außenteil?

Im Außenteil kontrolliert der Leistungsrichter das Verhalten des Hundes gegenüber Radfahrern, Joggern und anderen Hunden. Zudem wird der Hund in eine Menschengruppe geführt, die sich zunehmend um ihn herum verengt. Ein ruhiges und friedfertiges Verhalten ist in allen Situationen des Außenteils gewünscht.

Ab einem Alter von fünfzehn Monaten kann der Hund die BH ablegen. Voraussetzungen sind der Sachkundenachweis, ein gültiger Impfnachweis, die Tierhaftpflicht und eine Kontrollmöglichkeit der Identität des Vierbeiners mittels Tätowierung oder Chip.

 

Was ist eigentlich Schutzhundesport?

Die Schutzhundeprüfung  IPO 1 -3

 

Die erste Schutzhundprüfung kann ab einem Alter von achtzehn Monaten abgelegt werden.

Der Schutzhundesport setzt sich aus drei verschieden Abteilungen zusammen.

Abteilung A:              

Die Fährtenarbeit

In der Fährtenarbeit kann der Hund seinen erstaunlich guten Geruchssinn einsetzen. Dabei sucht der Hund die Fährte ab, die von einem Menschen getreten wurde. Er muss dabei Gegenstände, die er findet, verweisen.
Das bedeutet der Hund setzt, legt, oder stellt sich vor den gefundenen Gegenstand und verharrt in dieser Position, bis sein Hundeführer den Gegenstand an sich genommen und erneut das Kommando "Such" gegeben hat. Dann erst darf der Hund die Suche fortsetzen.
Der Geruch, dem der Hund folgt, entsteht durch die Bodenverletzung und dem daraus resultierenden biologischen Abbauprozess. Eine Fährte beinhaltet mehrere Geraden, Winkel und eine je nach Prüfung unterschiedliche Anzahl von Gegenständen. Mit der Fährtenarbeit kann bereits im Welpenalter begonnen werden.


Abteilung B:               

Die Unterordnung

Basierend auf dem Ausbildungstand der absolvierten BH werden in der Unterordnung bei der Schutzhundeausbildung weitere Elemente und Gehorsamsübungen hinzugefügt.

Neben dem bekannten "Sitz" und "Platz" folgt nun die Überprüfung der Schussfestigkeit des Hundes, sowie ab der SchH2- Prüfung das Kommando "Steh".

Die Königsdisziplin der UO ist wohl das Apportieren. Hierbei soll der Hund auf das Kommando "Bring" ein vom Hundeführer geworfenes Holz holen und mit Holz im Fang vorsitzen, bis es ihm mit "Aus" abgenommen wird. Des Weiteren muss diese Übung auch im Sprung über eine 1m-Hürde und eine 1,80m-Schrägwand ausgeführt werden. Während der gesamten Übung soll der Hund das Holz fest im Fang halten und nicht "knautschen" oder "rollen". 

Ein weiteres Kommando lautet "Voraus". Dabei hat der Hund sich schnell und geradlinig vom Hundeführer zu lösen und sich auf "Platz" sofort hinzulegen.


Abteilung C:                   

Der Schutzdienst

Bei der Schutzhundeausbildung kann der Hund seine natürlich angeborenen Triebe unter Kontrolle ausleben. Im Schutzdienst nutzt man den Beutetrieb des Hundes. Er wird von Beginn an auf gewisse Reize konditioniert. Das bedeutet, er lernt Beute auf den Schutzärmel zu machen und seine Beute gegen den Schutzdiensthelfer zu verteidigen. Dabei sieht der Hund den Helfer als Konkurrenten, der ihm die Beute streitig machen will.

Zu Beginn eines Schutzdienstes steht die "Streife nach dem Helfer", wobei der Hund auf Kommando verschiedene "Verstecke" absuchen muss, bis er den Helfer gefunden hat. Nun folgt das "Stellen und Verbellen", das bedeutet der Hund soll den "Scheintäter" drangvoll verbellen, darf dabei jedoch nicht in den Schutzärmel beißen. Er darf also keine Beute machen!

Nachdem der Hundeführer seinen Hund zu sich gerufen hat, begibt sich der Helfer aus dem Versteck und nimmt auf dem Platz Position ein. Der Hund wird in Laufrichtung vom Helfer in gewisser Distanz abgelegt und muss ihn bewachen. Der Hundeführer entfernt sich vom Hund, welcher danach den folgenden Fluchtversuch des Helfers vereiteln muss.

Es folgen verschiedenartige "Angriffe" auf den Hund, welche er abzuwehren hat. Dabei steht allerdings auch wieder der Beutetrieb im Vordergrund!

Zudem spielt der Gehorsam im Schutzdienst eine wichtige Rolle, denn der Hund muss auf Kommando vom Ärmel ablassen und ihn seinem Konkurrenten überlassen. Genauso soll der Hundeführer seinen Hund mit dem Kommando "Fuß" vom Helfer wegnehmen können, ohne das dieser nochmals versucht seine Beute zu bekommen.

Die Fährtenhundeprüfung (FH 1- 2)

Grundlegend ist die Fährtenarbeit FH ähnlich der Fährtenausbildung im Schutzhundesport. Jedoch erfolgt nach den FH- Prüfungsrichtlinien eine Spezialisierung des Hundes in diesem Bereich. Die Fährte der FH ist wesentlich länger und detailierter ausgelegt. Neben den bekannten Geraden und Winkeln werden zahlreiche Verleitungen, Kreise und spitze Winkel verwendet. Ein Geländewechsel oder die Überquerung eines Feldweges sind ebenfalls Inhalt der mindestens 1200 (FH1)- und 1800 (FH2)- Schritt langen Fährte.

Eine FH- Prüfung setzt ein Mindestalter von 18 Monaten und eine bestandene BH- Prüfung voraus.   

 

Die Prüfungsbewertung:

In der Begleithundeprüfung können maximal 60 Punkte durch den Leistungsrichter vergeben werden. Sie gilt als bestanden ab 42 Punkte.

 

Die Schutzhundeprüfung:

Eine Schutzhundeprüfung (Stufe SchH 1- 3) gilt ab einer Gesamtpunktzahl von 210 Punkten als bestanden. Allerdings müssen hierbei in jeder einzelnen Abteilung (A B C) jeweils 70 Punkte erreicht werden.

Möchte der Hundeführer seinen Hund zur nächsten Prüfungsstufe (z.B.: SchH 3, nach bestandener SchH 2) vorstellen, sieht die Prüfungsordnung des VDH in der Abteilung C jedoch eine Mindestpunktzahl von 80 Punkten als Qualifikation vor.

Die einzelnen Benotungen:

Gesamtpunktzahl: 300 Punkte

 
Note:  

               mangelhaft             0 - 209                 nicht bestanden

               befriedigend     210 - 239         

               gut                        240 - 269

               sehr gut              270 - 285

               vorzüglich        286 - 300


 

 

Bei der Fährtenhundprüfung (FH) werden maximal 100 Punkte vergeben.

 

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